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50 R 86/06p

9. LfgDezember 2009

Problem:

Rügeobliegenheit nach § 31e Abs 2 KSchG

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

30. 11. 2006, 50 R 86/06p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Repräsentant des Reiseveranstalters ist nicht ohne nennenswerte Mühe für den Reisenden erreichbar, falls der Reisende am dritten und vierten Reisetag einer einwöchigen Urlaubsreise zu reklamieren versucht, ihm dies aber aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen mißlingt.

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