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50 R 33/17k

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

„Entfall“ eines nie geplanten Fluges

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 2, Art 7

Datum, Geschäftszahl:

04. 08. 2017, 50 R 33/17k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Eine Annullierung eines Fluges im Sinn der VO (EG) Nr. 261/2004 kann nur dann infrage kommen, wenn der in der Buchung vom Reiseveranstalter bestätigte Flug tatsächlich existiert hat, vom Luftfahrtunternehmen angeboten wurde und somit zumindest ursprünglich geplant war.

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