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50 R 136/16f

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Wegfall der Geschäftsgrundlage; Reise nach Nordkorea

Normen:

ABGB: § 901, § 914

Datum, Geschäftszahl:

02. 02. 2017, 50 R 136/16f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei Buchung einer Reise nach Nordkorea scheidet eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage aus, falls dieses Land zwischenzeitig zwar seine Drohgebärden etwa durch die Vornahme von Atomwaffentests verschärft hat, aber die Reisehinweise des österreichischen Außenministeriums unverändert bleiben und keine Änderung der grundsätzlichen politischen Lage samt ihrer allgemein bekannten Schwankungen eingetreten ist.

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