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50 R 116/10f

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters über Einreiseerfordernisse

Normen:

ABGB: § 878, § 1304, § 1311; IVO: § 3

Datum, Geschäftszahl:

24. 06. 2011, 50 R 116/10f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Nach Sinn und Zweck des § 3 IVO und der diesbezüglichen Bestimmungen der ARB ist der Reisende nur verantwortlich, die ihm vom Reisebüro richtig erteilten Auskünfte zu den Pass- und Visumserfordernissen einzuhalten.

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