Problem: | Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters über Einreiseerfordernisse |
Normen: | ABGB: § 878, § 1304, § 1311; IVO: § 3 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 06. 2011, 50 R 116/10f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Nach Sinn und Zweck des § 3 IVO und der diesbezüglichen Bestimmungen der ARB ist der Reisende nur verantwortlich, die ihm vom Reisebüro richtig erteilten Auskünfte zu den Pass- und Visumserfordernissen einzuhalten.

