Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 08. 07. 2011, 50 R 114/10m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für eine Grünfärbung des Pools und eine starke Chemikalienzugabe für eine Woche, leichte Mängel der Badezimmerausstattung, durch Putzfrauen ins Zimmer gelassene Moskitos sowie Fliegen auf dem Frühstücksbuffet kann eine Preisminderung in Höhe von 7 % angemessen sein.

