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50 R 110/10y

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Anscheinsbeweis; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: §§ 266 f, § 273

Datum, Geschäftszahl:

21. 07. 2011, 50 R 110/10y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Ursache einer Erkrankung mit Brechdurchfall im Bereich des Hotels liegt, scheidet aus, wenn nur etwa 10 % der Hotelgäste erkrankt sind.

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