In den AVB der Berufshaftpflichtversicherung finden sich explizite Zusatzdeckungen, die zum einen Deckungserweiterungen zu nicht versicherten bereicherungsrechtlichen, unterlassungs- und beseitigungsrechtlichen Ansprüchen bieten, zum anderen Klarstellungen betreffen, um (versicherte) Schadenersatzansprüche von den zuvor genannten, nicht versicherten Ansprüchen abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um die in der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe marktübliche „Risikohaftungsklausel“, „Ausgleichsanspruchsklausel“ sowie „Billigkeitshaftungsklausel“.
