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4. Versicherungspflichtige Schäden (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Pflichthaftpflichtversicherung

634
Die Materiengesetze regeln selten, welche Schadensart zu decken ist.10391039 Rubin in Berisha/Gisch/Koban, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Cyberversicherung 21–22. Versicherungsschutz soll zB nur für „Schadenersatzansprüche“ bestehen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben (§ 21a RAO, § 21a PatAwG, § 30 NO).10401040 Schauer, NZ 1999, 308–309.

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