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4. Verschmelzungsprüfung

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Barabfindung bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Verschmelzungsprüfung bei grenzüberschreitender Verschmelzung

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§ 7 EU-VerschG enthält besondere Anordnungen zur Verschmelzungsprüfung; im Grundsatz gilt auch hier über § 3 Abs 2 EU-VerschG § 220b AktG; § 7 EU-VerschG ergänzt diese Bestimmung.6363Zu Form und Sprache vgl oben zum Verschmelzungsbericht.

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