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4. USt-Tatbestände

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

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Durch das AbgÄG 2010 wurde der vormalige „Auslandseigenverbrauch“ (§ 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG) ersatzlos gestrichen. Der oben dargestellte „Aufwandseigenverbrauch“ stellt somit seitdem die einzige Form des Eigenverbrauchtatbestandes dar.

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