4.1. Allgemeines
Das Urteil entscheidet über den geltend gemachten Anspruch inhaltlich, indem es entweder der Klage stattgibt oder sie abweist. Das Urteil kann auch teilabweisend sein.
Unter den Begriff des Urteils fällt eine Vielzahl verschiedener Arten:
Zweiseitige Urteile basieren auf beiderseitigem Vorbringen, einseitige Urteile gründen nur allein auf dem Parteivorbringen einer Partei (Versäumungs-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile).

