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1. Allgemeines

Deixler-Hübner/Neumayr3. AuflDezember 2022

Das Verfahrensrecht stellt Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zur Verfügung, um fehlerhafte Entscheidungen korrigieren lassen zu können. Auf diese Weise werden den Rechtsteilnehmerinnen nicht nur Mittel an die Hand gegeben, um zu richtigen Entscheidungen zu gelangen; vielmehr wirken die Rechtsinstitute auch schon präventiv. Sie veranlassen nämlich die Gerichte, von vornherein sorgfältig vorzugehen und eine möglichst (rechts-)richtige Entscheidung zu fällen.112112Vgl Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren13 222 ff.

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