Umsatzsteuerpflicht des Empfängers?
Fällt nur bei sonstigen Einkünften bzw gewerblichen Einkünften an, wobei die Steuerpflicht erst ab € 55.000 brutto (Wert ab 1. 1. 2025) eintritt. Personen, die bereits zur Umsatzsteuer erfasst werden (zB Gewerbetreibende), müssen aber ihre Einnahmen (inklusive der Reisekostenersätze) der Umsatzsteuer unterwerfen. Funktionäre unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

