Wer ist sozialversicherungspflichtig?
Grundsätzlich sind nach dem geltenden Recht der Sozialversicherung fast alle Einkommen von der Sozialversicherungspflicht erfasst. Wir unterscheiden dabei den „echten“ Dienstnehmer, den „freien“ Dienstnehmer (versicherungspflichtig nach ASVG), den Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein und den „neuen Selbstständigen“ (Werkvertrag – versicherungspflichtig nach GSVG).

