4.1. Natürliche Personen als Anteilsinhaber
4.1.1. Beteiligung im Privatvermögen
Hält der Anteilsinhaber die Aktien in seinem Privatvermögen und verbleiben ihm bei nomineller Kapitalerhöhung Aktien, für die er keine (weiteren) Gratisaktien beziehen kann, entstehen sog. Spitzen.2692 Das Entstehen von Spitzen kann grundsätzlich keine Steuerpflicht begründen, denn ausgehend von der Substanzabspaltungstheorie2693 wurden die Gratisaktien sowie Spitzen bereits mit Erwerb der Altanteile angeschafft.2694 Ähnlich wie bei Verselbständigung von Bezugsrechten im Wege der Kapitalerhöhung gegen Einlage, kommt es beim Entstehen von Spitzen zunächst lediglich zu einer Substanzverschiebung in der Sphäre desselben Steuerpflichtigen.2695 Wie bei der Zuteilung von Gratisanteilen kommt dem Anteilsinhaber beim Entstehen von Spitzen kein Vermögensvorteil zu, es ändert sich nichts am Beteiligungsverhältnis der Aktionäre.2696 Fallen die Spitzen in ausreichender Zahl beim Anteilsinhaber zusammen, ist ihre Verschmelzung zu einer Aktie weder als Veräußerung der Spitze noch als Anschaffung der bezogenen Aktie zu sehen, weil die Gratisanteile in der Anschaffung der Altaktien angelegt sind.2697 Da Spitzen ein eigenständiger Gegenstand eines Veräuße Seite 351

