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4 R 75/16f (Rechnungslegungsrecht)

18. LfgDezember 2017

Problem:

Offenlegung bei Zweigniederlassungen ­ausländischer Kapitalgesellschaften

Normen:

UGB: § 280a, § 283

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 05. 2016, 4 R 75/16f

 Leitsatz

1. Die Pflicht zur Offenlegung gemäß § 280a UGB ist durch die erfolgte ausländische Offenlegung bedingt.

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