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4 R 35/16y (Rechnungslegungsrecht)

18. LfgDezember 2017

Problem:

Abweisung der Eintragung eines inhaltlich ­unrichtigen Jahresabschlusses

Normen:

UGB: § 190, § 223, § 282

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

30. 03. 2016, 4 R 35/16y

 Leitsatz

1. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses unterlaufene Fehler, die zur ­Vermittlung eines falschen Eindrucks über die Lage des Unternehmens geeignet sind, müssen korrigiert werden.

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