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4 R 64/08a

12. LfgNovember 2012

Problem:

Firmenwahrheit; „Institut“ als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 05. 2008, 4 R 64/08a

Leitsatz

1. Eine Änderung der Firma ist selbst bei Weiterverwendung bisheriger Firmenbestandteile als Neubildung einer Firma anzusehen, auf die § 18 UGB anzuwenden ist.

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