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4 R 161/09i

11. LfgFebruar 2012

Rechnungslegungsrecht

Problem:

Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen

Normen:

UGB: § 277, § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 08. 2009, 4 R 161/09i

Leitsatz

1. Die Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform ohne Angabe der Umsatzerlöse verstößt gegen die Formvorschrift des § 277 Abs 6 UGB.

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