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4 R 13/00i

1. LfgJuni 2001

Problem:

Firmenwahrheit; Täuschungseignung

Normen:

GmbHG: § 5; HGB: § 18; UWG: § 2

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

24. 01. 2000, 4 R 13/00i

Leitsatz

Bei der Firma „Die Steuerberater Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.“ besteht Täuschungsgefahr.

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