a) Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? (20.1)
Versicherungsschutz haben iR der aktuellen ARB 2015
im Berufsbereich standardmäßig, der VN und seine Familienangehörigen (Art 5.1) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer gem § 51 Abs 1 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber gem § 51 Abs 1 ASGG (20.1.1) und gegen besondere Vereinbarung auch in ihrer Eigenschaft als arbeitnehmerähnliche Personen gem § 51 Abs 3 ASGG (20.1.2).