a) Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? (21.1)
Versicherungsschutz kann vereinbart werden
Gem Art 21.1.1 im Privat- und Berufsbereich für den VN und seine Familienangehörigen (Art 5.1); wie bereits zu Art 19.1.2 erläutert, ist aus der allgemein gehaltenen Beschreibung des Berufsbereiches auch hier – im Gegensatz zu Art 20.1.2 – davon auszugehen, dass der Versicherungsschutz standardmäßig auch AN-ähnliche Personen umfasst.
