Die Rechtspflichten im Zusammenhang mit Datenübermittlungen machen es notwendig, dass im Unternehmen eine Sensibilisierung für jene Verarbeitungsvorgänge erfolgt, die eine Weitergabe, einen Transfer bzw eine Übermittlung von Daten – in welcher Form und wohin auch immer – zum Gegenstand haben.
Verpflichtung (DSGVO Art 44): Verpflichtung zur Prüfung, ob eine Datenübermittlung nach den Bestimmungen der DSGVO zulässig ist.

