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4.3 Ausschlagung der Erbschaft

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Die Ausschlagung der Erbschaft ist das Gegenstück zur Erbantrittserklärung, also die gegenüber dem Gerichtskommissär bzw dem Verlassenschaftsgericht abgegebene Erklärung, eine Erbschaft nicht antreten zu wollen.372372 Bittner/Hawel, Verlassenschaftsverfahren, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge (2010) Rz 79; Ferrari in Ferrari/Likar-Peer (Hrsg), Erbrecht. Ein Handbuch für die Praxis (2007) 450. Man kann gewissermaßen von einer „negativen Erbantrittserklärung“ sprechen.373373Siehe Nemeth in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB Praxiskommentar III4 (2013) § 805 Rz 1; Welser in Rummel/Lukas (Hrsg), ABGB Kommentar4, Teilband §§ 531–824 ABGB (2014) §§ 799–800 Rz 1.

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