Der Sachanlagenabnutzungsgrad soll Auskunft über das Alter der Sachanlagen und in diesem Zusammenhang über künftige Reinvestitionserfordemisse geben. Daher darf sich diese Kennzahl nur auf abnutzbare Sachanlagen beziehen. Durch den Vergleich der bereits verrechneten Abschreibungsbeträge mit den historischen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten zum Ende des Geschäftsjahres erlaubt diese Kennzahl eine Aussage über die Altersstruktur. Gerade wegen der Heterogenität der abnutzbaren Sachanlagen ist der Informationsgehalt nur im Zeitvergleich gegeben und dann auch nur als grundsätzliche Aussage eines steigenden bzw sinkenden Reinvestitionserfordernisses, ohne dieses speziell auf einzelne Vermögensgegenstände des abnutzbaren Sachanlagevermögens beziehen zu können.