Die Investitionsdeckung untersucht grundsätzlich, ob zumindest die Jahresabschreibung des abnutzbaren Sachanlagevermögens wieder in das abnutzbare Sachanlagevermögen investiert wurde. Die Investitionsdeckung informiert somit unter den folgenden Einschränkungen, ob die Nettosachanlageinvestitionen des Geschäftsjahres die Kapazität zu Beginn des Geschäftsjahres konstant halten: