Die Frage des Anwendungsbereichs der DSGVO stellt sich in rechtlicher Hinsicht in zweifacher Weise: Einerseits ist zu klären, ob der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO erfüllt ist und es zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw besonderen Kategorien ebendieser kommt. Andererseits ist der räumliche Anwendungsbereich vor allem dann relevant, wenn es zu einem Transfer von Daten außerhalb des Unternehmens an externe Auftragsverarbeiter, Konzerngesellschaften im Ausland oder in Länder außerhalb der europäischen Union kommt. Für Unternehmen außerhalb der Union ist zu prüfen, ob sie ihre Dienste Personen innerhalb der Union anbieten. Es besteht im Unternehmen daher interner Kontrollaufwand, der gegebenenfalls durch Vertragsgestaltung oder Abklärungen mit der Datenschutzbehörde/Aufsichtsbehörde ergänzt wird.

