vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. ZUSCHLAG ZUM DB (DZ) (Steiger)

Steiger21. AuflFebruar 2025

Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft sowie die jeweiligen Landesorganisationen heben einen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ein. Somit haben Wirtschaftskammermitglieder diese Abgabe zu entrichten. Für den DZ kommen die Grundsätze des Dienstgeberbeitrages sinngemäß zur Anwendung.

Dienstgeberbeitrag nach Bundesländer:

Burgenland

0,40%

Kärnten

0,37%

Niederösterreich

0,34%

Oberösterreich

0,31%

Salzburg

0,36%

Steiermark

0,34%

Tirol

0,39%

Vorarlberg

0,33%

Wien

0,36%

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!