vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Verfahrensrechtliche Grundsätze

Füreder/Kinast/Kühbacher/Pilgermair/Pülzl/Stornig-Wisek2. AuflApril 2023

Die Forschungsprämie ist durch betragsmäßige Erklärung der Forschungsaufwendungen unter Verwendung des amtlichen Formulars E 108c auf elektronischem Wege mittels FinanzOnline geltend zu machen.1515Vgl § 108c Abs 3 letzter Satz EStG idF BGBl I 2022/108, wonach die Forschungsprämie verpflichtend elektronisch mittels FinanzOnline zu beantragen ist (gem § 124b Z 403 EStG erstmalig anwendbar auf Prämien, die das Veranlagungsjahr 2022 betreffen). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022), BGBl I 2022/108, erfolgte eine Entkoppelung der Antragsfrist zur Geltendmachung der Forschungsprämie von der Rechtskraft des jeweiligen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das Prämienverfahren ein von der Steuerveranlagung bzw Einkünftefeststellung abgesondertes Verfahren ist.1616Vgl dazu die ErlRV zum AbgÄG 2022 sowie VwGH 11. 12. 2019, Ra 2019/13/0108.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte