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3. Verfahren und Entscheidung; Ermessen

Wutscher7. AuflJuli 2023

Der VwGH entscheidet in Senaten. Prozessleitende Verfügungen einschließlich der Entscheidung über aufschiebende Wirkung und Verfahrenshilfe trifft der Berichter freilich ohne Senatsbeschluss.8686§ 14 Abs 2 VwGG. Schriftsätze sind im Revisionsverfahren bis zur Vorlage der Revision an den VwGH beim VwG einzubringen; allerdings ist die Verfahrenshilfe für eine vom VwG ausgeschlossene Revision beim VwGH zu beantragen. Für Revisionen, Fristsetzungsanträge und Wiederaufnahms- sowie Wiedereinsetzungsanträge herrscht grundsätzlich Anwaltspflicht.8787Alles § 24 VwGG.

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