Wie oben bereits sub 2. ausgeführt wurde, stellen die Kriterien über die Anerkennung von Verträgen zwischen Nahestehenden keine Tatbestandsmerkmale dar und kommen somit lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung zum Tragen, um den Sachverhalt „wahrheitsgemäß“ zu ermitteln. Eine vom materiellen Recht losgelöste, gesonderte Beurteilung des Sachverhaltes ist jedoch nach der einhelligen Lehre abzulehnen.850

