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3. Sonderregelungen

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Verschmelzungsvertrag

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Verschmelzungsvertrag Bei der Verschmelzung durch Neugründung ist die Satzung der neuen Gesellschaft zwingender Bestandteil des Verschmelzungsvertrags (§ 233 Abs 2 Satz 1 AktG); neben der Aufnahme des Textes direkt in den Verschmelzungsvertrag ist auch denkbar, die Satzung dem Verschmelzungsvertrag als Beilage anzuschließen.10221022 Schindler/Brix in Straube, WrK GmbHG § 96 Rz 6.

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