Lang/Unger8. AuflMärz 2025
Erfolgt eine Selbstanzeige erst anlässlich (dh nach Anmeldung) einer abgabenbehördlichen Prüfung wird seit der FinStrGNov 2014 gem § 29 Abs 6 FinStrG ein Strafzuschlag in gestaffelter Höhe (proportional zum Verkürzungsbetrag) fällig.