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3 R 74/08v

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Unterscheidungskraft einer Firma

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

24. 06. 2008, 3 R 74/08v

Leitsatz

1. Die Eintragung der Firma „Ortsinfo OG“ ist als bloße Sach- und Gattungsbezeichnung mangels Unterscheidungskraft unzulässig.

Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten die Eintragung einer OG unter der Firma „Ortsinfo OG“ in das Firmenbuch. Im Verbesserungsverfahren verwiesen die Antragsteller zur Zulässigkeit der Firma „Ortsinfo OG“ ua auf ein Schreiben der Wirtschaftskammer Tirol vom 13. 03. 2008. Das Erstgericht wies den Antrag auf Eintragung der OG ab. Dem dagegen gerichteten Rekurs wurde keine Folge gegeben.

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