vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3 R 21/12f

14. LfgJuni 2015

Problem:

Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen

Normen:

UGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

01. 03. 2012, 3 R 21/12f

Leitsatz

1. Die Gesellschaft hat durch zeitnahe Nachschau in der Data-Box die erfolgreiche Übernahme der Daten durch das Firmenbuchgericht und die Eintragung im Firmenbuch zu kontrollieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!