Problem: | Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen |
Normen: | UGB: §§ 277 ff, § 283 |
Gericht: | OLG Innsbruck, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 01. 03. 2012, 3 R 21/12f |
Leitsatz
1. Die Gesellschaft hat durch zeitnahe Nachschau in der Data-Box die erfolgreiche Übernahme der Daten durch das Firmenbuchgericht und die Eintragung im Firmenbuch zu kontrollieren.

