Problem: | Erzwingung der Bekanntgabe von Umsatzerlösen |
Normen: | UGB: § 277, § 283 |
Gericht: | OLG Innsbruck, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 23. 06. 2008, 3 R 89/08t |
Leitsatz
1. Die Bekanntgabe der Umsatzerlöse zum Zweck der Überprüfung der Zulässigkeit einer Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform ist im Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB zu erzwingen.

