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3 R 172/12m

13. LfgMärz 2015

Problem:

Firmenwahrheit; Irreführungseignung

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

07. 01. 2013, 3 R 172/12m

Leitsatz

1. Eine aus dem Wort „Architektur“, einem Name und einem Rechtsformzusatz gebildete Firma ist selbst bei Fehlen der Berufsbefugnis des Rechtsträgers als Ziviltechniker zulässig.

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