Problem: | Firmenwahrheit; Irreführungseignung |
Normen: | UGB: § 18 |
Gericht: | OLG Innsbruck, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 01. 2013, 3 R 172/12m |
Leitsatz
1. Eine aus dem Wort „Architektur“, einem Name und einem Rechtsformzusatz gebildete Firma ist selbst bei Fehlen der Berufsbefugnis des Rechtsträgers als Ziviltechniker zulässig.

