Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt unabhängig vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses und/oder einer Pflichtversicherung. Der Bezug von KBG setzt keine arbeitsrechtliche Karenz voraus. Relevant für den Anspruch auf KBG ist das Einkommen des Anspruchsberechtigten, nicht jedoch das Familieneinkommen. Nur bei der Beihilfe zum KBG spielt auch das Partnereinkommen eine Rolle.

