Überblick
Erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tagen intensiv und ausschließlich der Familie widmen, haben bei Erfüllung der sonstigen gesetzlich geregelten Voraussetzungen während der Familienzeit Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Form des sogenannten Familienzeitbonus. Dieser ist im Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) geregelt und gilt für Geburten ab 1. 3. 2017.

