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3. Berechnung des Existenzminimums

Kraft3. AuflJuni 2014

Was ist das Existenzminimum?

Existenzminimum (= unpfändbarer Freibetrag) ist jener Betrag, der im Zuge der Lohnpfändung dem Verpflichteten zur Sicherung seines eigenen Lebensbedarfs und des Lebensunterhalts allfälliger Angehöriger verbleiben muss.

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