Aufgrund seiner besonderen Stellung als Hilfsperson des Gerichts können Sachverständige – anders als Zeugen – aus denselben Gründen abgelehnt werden wie Richter, wobei sowohl Ausschließungs- als auch Befangenheitsgründe in Betracht kommen.1251 Das Gesetz unterscheidet beim Sachverständigen nicht weiter, sondern spricht nur von Befangenheit.

