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3.6. Verkehrssicherungspflichten

Löw1. AuflAugust 2023

Den Beherberger trifft die Verpflichtung, den Gast im gesamten Bereich des Beherbergungsbetriebs und der dazugehörigen Wege und Flächen vor Gefahren für Leib und Gut zu bewahren.15021502Kroner/Reisenzahn, Hotel2 88.

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