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3.3 Ort der sonstigen Leistung – Übersicht

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Art der sonstigen Leistung

Leistungsart

Leistungsort / USt-Pflicht

Anmerkung

Abbruch von Bauwerken

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 640a, 639 x

Adressenwerbung

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStG

Empfängerort ausgenommen Nichtunternehmer (Private) in der EU

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Arbeiten an beweglichen, körperlichen Gegenständen

Für Unternehmer: § 3a Abs. 6 UStG
Für Nichtunternehmer:
Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. c UStG

Empfängerort
Tätigkeitsort

UStR, Rz 639f, 641d

Architekt

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 640a, 639 x

Artisten

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG (Unterhaltende Tätigkeit)

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen: Seit 2011 Steuerpflicht am Veranstaltungsort

Seite 135

Arzt – Leistung an Private

§ 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (Sitz des Arztes)

UStR, Rz 639p

Arzt – Leistung an Unternehmer

§ 3a Abs. 6 UStG

Empfängerort

UStR, Rz 639b

Astrologe

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG (Unterhaltungsleistung)

Tätigkeitsort bzw. bei Leistungen an Unternehmer: Empfängerort

Eintrittsberechtigungen sind seit 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Aufsichtsratsmitglied

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

nichtunternehmerische Kunden in der EU: Unternehmerort

Auskunftsbüro

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Ausstellungen (Leistungen an die Aussteller)

Tätigkeitsleistung § 3a Abs.11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort für Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640u – w

Autoren

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG Urheberrechtsleistung

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU = Unternehmerort)

Einräumung von Werknutzungsrechten

Bankenumsätze (auch steuerpflichtige)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 7 UStGUStR, Rz 642d

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Bauleistungen

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639w

Bauaufsicht, Bauingenieur

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Beförderungsmittel – kurzfristige Vermietung

Vermietungsleistung § 3a Abs. 12 Z 1 UStGUStR, Rz 641g

Übergabeort (Zurverfügungstellung)

maximal 30 Tage (Schiffe 90 Tage)

Beförderungsmittel – langfristige Vermietung

Vermietungsleistung § 3a Abs. 6 (Unternehmer) und Abs. 12 Z 2 (Nichtunternehmer)

Seit 1.1.2013 für Unternehmer und Nichtunternehmer der Empfängerort

UStR, Rz 641g

Seite 136

Beförderungsmittel vermietet, Nutzung im Drittland

§ 3a Abs. 16 Z 1 UStG und VO BGBl Nr. 5/1996

Nutzungsort ist maßgebend, also im Drittland

Zulassung im Drittland erforderlich

Begutachtung beweglicher, körperlicher Gegenstände

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. c UStG

Tätigkeitsort (Leistung an Unternehmer: Empfängerort)

Ort der Besichtigung der Gegenstände

Begutachtung von Grundstücken

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Beherbergung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Beratungsleistungen (auch per E-Mail)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 4 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Berufssportler

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG UStR, Rz 2278

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Besorgungsleistungen

alle Leistungsarten

wie bei den besorgten Leistungen (Gleichstellung)

Ausnahmen: Reiseleistungen, persönliche Steuerbefreiungen (z.B. Kleinunternehmer)

Betriebsvorrichtungen – sonstige Leistungen

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

Bestandteile der Liegenschaft UStR, Rz 639x

Bodenschätze – Leistung zum Aufsuchen und zur Gewinnung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 640a

Camping-Plätze – Vermietung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Datenverarbeitung (Auswertung)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 5 UStGUStR, Rz 642a

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Seite 137

Detektive und Erbenermittler

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Dolmetscher

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStGUStR, Rz 641u

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

EDV-Programme (ohne Standardsoftware)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 und 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Elektronische Dienstleistungen (z.B. Websites, Internet-Service-Pakete)

Sonstige Leistung § 3a Abs. 13 UStG (Online-Spiele, Online-Zeitung, Fotos, Firewalls u.a.)

Empfängerort (ab 1.1.2015 auch Nichtunternehmer in der EU und im Drittland)

UStR, Rz 641n

Elektronische Dienstleistungen von Drittlandsunternehmern an Nichtunternehmer

Sonstige Leistung § 3a Abs. 13 UStG

Empfängerort (auch, wenn der Empfänger ein Nichtunternehmer in der EU ist)

UStR, Rz 641n

Elektronische Dienstleistungen seit 1.1.2019, (ab 1.7.2021 inklusive Versandhandel)

Art. 3 Abs. 5 Z 1 lit. c UStG
§ 3a Abs 13 UStG

Unternehmerort bei Leistungen an Nichtunternehmer in der EU (Grenze € 10.000,–)

Umsatzschwelle € 10.000,– ⇒ siehe Punkt 3.2.9.3.

Eintrittsberechtigungen

Kulturelle etc. Veranstaltungen (Messen, Theater, Kino, etc.) allgemein zugänglich

Unternehmer: Veranstaltungsort Nichtunternehmer: Tätigkeitsort

§ 3a Abs. 11a UStG

Eintrittsberechtigungen

Geschlossener Teilnehmerkreis

Unternehmer: Empfängerort § 3 Abs. 6 UStG

UStR, Rz 641f

Eintrittsberechtigung – Vermittlung

Vermittlungsleistung

Unternehmer: Empfängerort § 3 Abs. 6 UStG

UStR, Rz 641f

Erdarbeiten

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Fernschulen – unterrichtende Tätigkeit (auch Webseminare)

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG UStR, Rz 640q

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Seite 138

Fernsehübertragungsrechte

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStGUStR, Rz 641r Abtretung von Rechten

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Filmherstellung

§ 3a Abs. 6 UStG

Empfängerort

UStR, Rz 48

Filmverleih

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG
Abtretung eines Verwertungsrechts

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Finanzierungsberatung

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 4 UStG rechtliche bzw. wirtschaftliche Beratung

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Wirtschaftliche Beratung UStR, Rz 641x

Finanzumsätze

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 7 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

z.B. Verwahrung von Wertpapieren

Finanzanzeigen von Unternehmen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStG

Empfängerort

z.B. Emissionen, Jahresabschlüsse

Fischerei – Karten

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 640b

Fotografien - Veröffentlichung

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG (Urheberrecht)

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Fotomodelle

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640n

Franchise-Vertrag

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Recht, Marken oder Warenzeichen zu verwenden

Gärtner (Pflege von Grünflächen)

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639w, 639x

Gebäudereinigung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639w, 639x

Geschäftsführung

§ 3a Abs. 6 UStG (Generalklausel)

Empfängerort

 

Seite 139

Gestellung von Beförderungsmitteln (mit Fahrer) langfristig

Vermietungsleistung § 3a Abs. 6 (Unternehmer) und Abs. 7 UStG (Nichtunternehmer)

Empfängerort generell ab 1.1.2013

UStR, Rz 1306ff

Grundstücksmakler

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639z

Güterbeförderung für Unternehmer

Beförderungsleistung § 3a Abs. 6 UStGUStR, Rz 640f

Empfängerort

Gilt für alle Beförderungsstrecken

Güterbeförderung für Nichtunternehmer – im Drittland

Beförderungsleistung § 3a Abs. 10 UStG von bzw. nach einem Drittland

Beförderungsort (Inländischer Streckenanteil)

Steuerfreie grenzüberschreitende Transporte

Güterbeförderung für Nichtunternehmer – in der EU

Beförderungsleistung Art. 3a Abs. 1 UStG (innergemeinschaftliche Güterbeförderung)

Ort des Beginnes der Beförderung (Abgangsort)

Ausgangs- und Endpunkt in der EU, UStR, Rz 3912a ff

Güterbeförderung – selbständige Nebenleistungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. b UStG

Nichtunternehmer: Tätigkeitsort Unternehmer: Empfängerort

z.B. Umschlag und Zwischenlagerung von Waren

Handelsvertreter Leistung an Unternehmer

Vermittlungsleistung § 3a Abs. 6 UStG Generalklausel

Empfängerort

UStR, Rz 639f

Handelsvertreter Leistung an Nichtunternehmer

Vermittlungsleistung § 3a Abs. 8 UStG (ausgenommen Grundstücke)

Ort des vermittelten Umsatzes

UStR, Rz 639s

Hausverwaltung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort UStR, Rz 639x

Zählt zur Gebäudeerhaltung

Hellseher

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640n

Holzschlägerung

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort UStR, Rz 639x

Nutzung des Grundstückes

Horoskoperstellung – an Private

§ 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (Horoskopersteller)

Keine Informationsleistung

Seite 140

Immobilienanzeigen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStG Werbeleistung laut UStR, Rz 640c, 641t

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Immobilienanzeigen von Privaten

Generalklausel § 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (z.B. Zeitungsverlag)

UStR, Rz 641t

Informationen, auch Knowhow und Individual-Software

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Ingenieursleistungen (ohne Grundstücksleistungen)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Internet-Telefonie

Sonstige Leistung § 3a Abs. 13 UStG

Empfängerort (ab 1.1.2015 auch Nichtunternehmer in der EU)

UStR, Rz 641n

Journalist

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStG Überlassung von Informationen

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Katalogleistungen allgemein

Die im § 3a Abs. 14 UStG angeführten Tatbestände

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Knowhow

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStG Überlassung von Informationen

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Kongressveranstaltung wissenschaftlich (unterrichtend)

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStGUStR, Rz 640t

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Kulturelle und künstlerische Veranstaltungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG bzw. Abs. 11a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittskarten ab 2011 generell am Veranstaltungsort steuerpflichtig

Künstler

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStGUStR, Rz 640r

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Seite 141

Leasing – Beförderungsmittel (langfristig)

Generalklausel § 3a Abs. 6 bzw. Abs. 12 Z 2 UStG UStR, Rz 641g

Empfängerort bei Unternehmern und Nichtunternehmern

Seit 1.1.2013 Empfängerort auch bei Nichtunternehmern

Leasing – Kfz, Nutzung im Drittland

Verordnung des BMF BGBl II Nr. 5/1996UStR, Rz 642y

Nutzungsort (in Österreich nicht steuerbar)

Zulassung und Nutzung im Drittland

Leasing – bewegliche, körperliche Gegenstände (ohne Kfz)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 11 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Marktforschung

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Meinungsumfragen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Messen und Ausstellungen, Leistungen an die Aussteller

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640u-x

Modeschauen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStG Werbeleistung UStR, Rz 641s

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Museen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a bzw. Abs. 11a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Musik veranstaltungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG bzw. Abs. 11a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Nebenleistungen zur Güterbeförderung

Leistungen an Nichtunternehmer:§ 3a Abs. 11 lit. b UStG

Tätigkeitsort

UStR, Rz 641a-b

Seite 142

Nebenleistungen zur Güterbeförderung

Leistungen an Unternehmer: § 3a Abs. 6 UStG (Generalklausel)

Empfängerort (betrifft selbstständige Leistungen)

Warenumschlag, Lagerung u.a. (selbstständige Leistungen)

Notare – (Grundstücksverträge)

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort (Verträge und Beurkundung iZm einem Grundstück, Grundbuchseintragung)

UStR, Rz 640b

Notare – selbstständige Beratungsleistungen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 4 UStGUStR, Rz 641w rechtliche Beratung

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Notare Beurkundungen allgemein

Generalklausel § 3a Abs. 6 und 7 UStGUStR, Rz 641w

Empfängerort – bei Leistungen an Unternehmer

Unternehmerort (Notar) – Nichtunternehmer

Öffentlichkeitsarbeit

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStGUStR, Rz 641s

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Orchester

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind seit 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Patentverkauf
(Übertragung von Urheberrechten)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Patentanwalt

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStGUStR, Rz 641v

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Personalberater

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 4 UStG
Wirtschaftliche Beratungsleistung

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Personalgestellung allgemein

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 8 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Seite 143

Personalgestellung – an inländische Unternehmer

Verordnung des BMF BGBl II Nr. 218/1998 Einsatz im Drittland

Einsatzort Drittland (in Österreich nicht steuerbar)

UStR, Rz 642e

Personenbeförderung

§ 3a Abs. 10 UStG grenzüberschreitend mit Kfz oder Bahn

Inlandsanteil mit 10 % USt-pflichtig

gilt für Unternehmer und Nichtunternehmer

Personenbeförderung

§ 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG, grenzüberschreitend mit Schiffen oder Flugzeugen

Inlandsanteil umsatzsteuerfrei, Auslandsanteil nicht steuerbar

gilt für Unternehmer und Nichtunternehmer

Presseagenturen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 und 6 UStG; UStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Rechtsanwalt

Katalogleistungen § 3a Abs. 14 Z 3 UStG berufstypische Leistungen

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Rechtsberatung (auch betreffend Grundstücke)

Katalogleistungen § 3a Abs. 14 Z 3 oder 4 UStG, UStR, Rz 640b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Reinigung von Gebäuden

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Reinigung von beweglichen Gegenständen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. c UStG

Tätigkeitsort bzw. Leistungen an Unternehmer: Empfängerort

UStR, Rz 641d

Reiseleistungen besorgte (für Nichtunternehmer)

§ 3a Abs. 7 UStG iVm § 23 Abs. 3 UStG

Unternehmerort (Reisebüro)

Nur bei Margenbesteuerung

Reiseleistungen besorgte (für Unternehmer)siehe Punkt 8.2.1.3

§ 3a Abs. 4 UStG Behandlung wie die besorgte Leistung

Grundstücksort (z.B. Hotel), Tätigkeitsort (z.B. Restaurant) etc.

UStR, Rz 2953 ab 1.5.2019 bzw. 1.1.2022 Änderung der Margenbesteuerung

Reiseleistungen Eigenleistungen

§ 3a Abs. 9, 10 und 11 UStG
UStR, Rz 2987

Grundstücksort, Tätigkeitsort z.B. Restaurant-dienstleistungen

Nach Art der Reiseleistung (z.B. Hotelnächtigung = Grundstücksort)

Seite 144

Reiseleiter selbstständig

Generalklausel § 3a Abs. 6 und 7 UStG

Empfängerort bei Unternehmern

Unternehmerort (des Reiseleiters) bei Privatkunden

Reporter (Überlassung von Informationen)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStGUStR, Rz 642b

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Restaurantdienstleistung

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. d UStG

Tätigkeitsort Unternehmer und Nichtunternehmer

Ort des Restaurants

Sachverständiger Begutachtung von Grundstücken

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639z 639x

Sachverständiger Begutachtung von beweglichen, körperlichen Gegenständen

Für Unternehmer: § 3a Abs. 6 UStG
Für Nichtunternehmer:
Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. c UStG

Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer, sonst Tätigkeitsort

Tätigkeitsort:
Ort der Präsentation des Gutachtens

Schiedsrichter

Generalklausel § 3a Abs. 6 und 7 UStG Keine Beratungs-leistungen, keine Unterhaltungsleistungen

Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Unternehmerort (des Schiedsrichters) bei Leistungen an Privatkunden (z.B. Vereine)

Schriftsteller

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG Verwertung von Urheberrechten

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Seminarveranstalter

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStGUStR, Rz 640t

Tätigkeitsort bzw. Veranstaltungsort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind seit 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Seminarveranstalter; geschlossener Teilnehmerkreis (nicht öffentlich)

Fällt nicht unter Eintrittsberechtigungen gem. § 3 a Abs. 11a UStG

Bei Leistungen an Unternehmer: Empfängerort

UStR, Rz 641f

Server (Provider) – elektronische Leistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistung § 3a Abs. 13 UStG

Empfängerort (ab 1.1.2015 auch Nichtunternehmer in der EU und im Drittland)

UStR, Rz 642n

Seite 145

Skilehrer Unterrichtende Tätigkeit

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Teilnahmeberechtigungen an Schikursen = keine Eintrittsberechtigung UStR, Rz 641f

Software – nicht standardisiert (auf körperlichen Datenträgern)

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 6 UStG (Überlassung von Informationen) UStR, Rz 642c

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Software – elektronische Bereitstellung

Elektronisch erbrachte Dienstleistung § 3a Abs. 13 UStG

Empfängerort (seit 1.1.2015 auch Nichtunternehmer in der EU und im Drittland)

UStR, Rz 642o
Ab 2021 Umsatzschwelle € 10.000,– (⇒ siehe Punkt 3.2.9.3)

Sportwetten und Ausspielungen

VO BGBL II 173/2010 vom 16.6.2010

Nutzungsort im Inland (inkl. Vermittlungsleistungen)

Verlagerung vom Drittland in das Inland (bei Nutzung im Inland)

Stellenangebote von Unternehmen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStG

Empfängerort

UStR, Rz 641t

Steuerberater

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStG
inkl. Beratung betreffend Grundstücke

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Tätowieren

§ 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort

personenbezogene Dienstleistung, nicht künstlerisch

Telekommunikationsleistungen (z.B. Mobilfunk)

§ 3a Abs. 13 UStG und Verordnung des BMF BGBl II Nr. 383/2003 bzw. 221/2009

Empfängerort (ab 1.1.2015 auch Nichtunternehmer in der EU und im Drittland)

UStR, Rz 641o
Ab 2021 Umsatzschwelle € 10.000,– (⇒ siehe Punkt 3.2.9.3)

Theateraufführungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Tontechnische Leistungen

§ 3a Abs. 11 lit. a UStG (Zusammenhang mit künstlerischen Tätigkeiten)

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640p

Seite 146

Übersetzer als Hauptleistung

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStGUStR, Rz 641u

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Übertragung von Urheber- und Verwertungsrechten

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Unterhaltende Tätigkeit

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Unterricht auch Fernunterricht, auch Web-Seminare

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStGUStR, Rz 640q

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Veranstalter von Messen und Ausstellungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStG (z.B. Überlassung von Standflächen)

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640u – x

Veranstalter von Messen – Eintrittskarten

Nur Eintrittsberechtigungen und damit zusammenhängende Leistungen

Veranstaltungsort (Unternehmer und Nichtunternehmer)

§ 3a Abs. 11a UStGUStR, Rz 641f

Veranstalter von Seminaren, Kongressen, Konzerten u.ä.

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig

Verlagsvertrag

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 1 UStGUStR, Rz 345

Empfängerort § 3a Abs. 6 UStG

Einräumung von Werknutzungsrechten

Vermietung – bewegliche Gegenstände

VO BGBL II 173/2010 vom 16.6.2010 (ohne Beförderungsmittel)

Nutzungsort im Inland

Leistungsort vom Drittland in das Inland verlagert

Vermietung von Beförderungsmitteln kurzfristig

Vermietungsleistung § 3a Abs. 12 Z 1 UStG

Übergabeort (Zurverfügungstellung)

maximal 30 Tage (Schiffe 90 Tage) UStR, Rz 641g

Vermietung von Beförderungsmitteln langfristig

Vermietungsleistung

Für Unternehmer und Nichtunternehmer der Empfängerort

UStR, Rz 641g

Seite 147

Vermietung von Beförderungsmitteln durch Drittlandsunternehmer

Vermietungsleistung; § 3a Abs. 12 Z 2 UStG (Empfängerort)

generell Empfängerort

Gilt für Unternehmer und Nichtunternehmer

Vermietung von Beförderungsmitteln – Nutzung im Drittland

§ 3a Abs. 16 UStG und VO BGBl II Nr. 5/1996

Nutzungsort ist maßgebend, also im Drittland

Zulassung des Kfz im Drittland erforderlich

Vermietung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG (auch Kfz-Parkplätze)

Grundstücksort

einschließlich Beherbergung und Camping

Vermietung von Wohnwagen auf Campingplätzen

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStGUStR, Rz 639v

Grundstücksort

bei ausschließlich stationärem Gebrauch

Vermittlungsleistungen ausgenommen Grundstücksmakler

Generalklausel § 3a Abs. 6 UStG an Nichtunternehmer: § 3a Abs. 8 UStG

Empfängerort für Unternehmer, Ort der vermittelten Leistung für Nichtunternehmer

einschließlich Vermittlung von Katalogleistungen UStR, Rz 639f

Vermittlungsleistungen Sportwetten und Ausspielungen

VO BGBL II 173/2010 vom betreffend Vermittlungen an Drittlandsunternehmer

Nutzungsort im Inland (z.B. ein inländischer Wirt vermittelt Wetten)

Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland in das Inland

Vermögensverwalter

Generalklausel § 3a Abs. 6 und 7 UStGUStR, Rz 639p

Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Unternehmerort bei Leistungen an Privatkunden

Verpflegungsdienstleistung allgemein

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. d UStGUStR, Rz 641e

Tätigkeitsort (Ort der Verpflegungsleistung)

Leistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer

Verpflegung im Zug, Schiff bzw. Flugzeug (EU)

Tätigkeitsleistung Art. 3a Abs. 3 + 4 UStG UStR, 3917b – d

Abgangsort (erste Zustiegsstelle in der EU) Bordverpflegung innerhalb der EU

Strecke zwischen erster und letzter Zustiegsstelle in der EU

Versteigerungen durch natürliche Personen

Generalklausel § 3a Abs. 6 und 7 UStG; Gebote auch telefonisch oder per Internet UStR, Rz 642q

Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Unternehmerort bei Leistungen an Privatkunden

Seite 148

Vertreter (Vermittlungsleistungen), ausgenommen bei Grundstücken

Generalklausel § 3a Abs. 6 UStG
an Nichtunternehmer: § 3a Abs. 8 UStG

Empfängerort für Unternehmer Ort der vermittelten Leistung für Nichtunternehmer

Einschließlich Vermittlung von Katalogleistungen UStR, Rz 639f

Vertreter (Vermittlungsleistungen betreffend Grundstücke)

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort (Leistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer)

UStR, Rz 639z

Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 7 UStG
UStR, Rz 642d Finanzumsätze

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Kreditinstitutes

Verzicht auf Rechte aus Katalogleistungen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 9 UStG

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Verzicht auf gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeiten

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 10 UStG auch Teilverzicht

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Vormund

Generalklausel § 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (Vormund)

Wohnsitz des Vormundes

Wanderführer

Generalklausel § 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (Wohnsitz des Wanderführers)

auch als sportliche Tätigkeit denkbar

Webinare

Tätigkeitsleistung UStR, Rz 640q

Ansässigkeitsort des Lehrers

U.U. auch der Ort der Übertragung

Werbeagentur Werbemittler inkl. Werbeveranstaltungen

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStGUStR, Rz 641t

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Werbeleistung allgemein

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStGUStR, Rz 641s

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Werbeleistung – Vermietung von Hauswänden

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, Rz 639x

Werbeleistung – bei Messen und Ausstellungen

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit a UStG

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

UStR, Rz 640v

Seite 149

Wildabschuss

Grundstücksleistung § 3a Abs. 9 UStG

Grundstücksort

UStR, 640b

Wirtschaftstreuhänder

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 3 UStG berufstypische Leistungen

Empfängerort (ausgenommen Nichtunternehmer in der EU)

Privatkunde in der EU: Ort des leistenden Unternehmers

Wissenschaftler

Tätigkeitsleistung § 3a Abs. 11 lit. a UStGUStR, Rz 640r – s

Tätigkeitsort bzw. Empfängerort bei Leistungen an Unternehmer

Eintrittsberechtigungen sind ab 2011 am Veranstaltungsort steuerpflichtig.

Zeitungsanzeigen von Unternehmern

Katalogleistung § 3a Abs. 14 Z 2 UStGUStR, Rz 641t

Empfängerort

Werbeleistungen

Zeitungsanzeigen von Nichtunternehmern

§ 3a Abs. 7 UStG

Unternehmerort (Zeitungsverlag)

keine Werbung UStR, Rz 641t

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