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3.2 Insolvenzdatei (Ediktsdatei) (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

3.2. Insolvenzdatei (Ediktsdatei)

3.2.1. Allgemeines

Die Ediktsdatei ist „die Internet-Homepage für Veröffentlichungen der Gerichte, betrieben vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, in Zusammenarbeit mit der Bundesrechenzentrum GmbH“.147147Impressum www.edikte.justiz.gv.at . Die Ediktsdatei umfasst die Insolvenzdatei, in der die Veröffentlichungen im Rahmen der Insolvenzverfahren, ersichtlich sind. Ebenso werden hier „Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren“ veröffentlicht.148148In diesem Bereich werden die nach § 117 IO verpflichtenden Bekanntmachungen veröffentlicht. In der Insolvenzpraxis wird „Ediktsdatei“ häufig mit diesen beiden Bereichen gleichgesetzt und nur der Überbegriff genannt.

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