3.2. Insolvenzdatei (Ediktsdatei)
3.2.1. Allgemeines
Die Ediktsdatei ist „die Internet-Homepage für Veröffentlichungen der Gerichte, betrieben vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, in Zusammenarbeit mit der Bundesrechenzentrum GmbH“.147 Die Ediktsdatei umfasst die Insolvenzdatei, in der die Veröffentlichungen im Rahmen der Insolvenzverfahren, ersichtlich sind. Ebenso werden hier „Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren“ veröffentlicht.148 In der Insolvenzpraxis wird „Ediktsdatei“ häufig mit diesen beiden Bereichen gleichgesetzt und nur der Überbegriff genannt.

