Für die unterschiedlichen Rechtsformen und Betriebsarten von Unternehmen gibt es ebenso unterschiedliche Verpflichtungen zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses:
Unternehmer, die gem. § 189 UGB zur Rechnungslegung verpflichtet sindFür alle Unternehmer, die bereits gem. § 189 UGB zur Rechnungslegung verpflichtet sind, gilt diese Verpflichtung auch für steuerliche Zwecke (§ 124 BAO).
