vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.1. Allgemeine Betrachtungen (Birklbauer/Gratz)

Birklbauer/Gratz1. AuflMai 2022

60
Die Anhaltung von Rechtsbrechern in freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen, deren Basis die Gefährlichkeit eines Menschen bildet, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Zahlen in den jährlichen Sicherheitsberichten der Bundesregierung lassen dabei eine Zunahme sowohl bei der Verhängung solcher Maßnahmen erkennen (Steigerung der Einweisungen nach § 21 Abs 1 StGB zwischen 2000 und 2019 von 63 auf 158 und bei Maßnahmen nach § 21 Abs 2 StGB von 34 auf 62 im selben Zeitraum11Sicherheitsbericht 2019. Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz (2020) 156 f.), als auch einen Anstieg in der Verweildauer (Steigerung der mittleren Anhaltedauer im Zeitraum 2000 bis 2019 von 1,6 Jahre auf 2,5 Jahre bei Maßnahmen nach § 21 Abs 1 StGB und von 3,6 auf 5,1 Jahre bei Maßnahmen nach § 21 Abs 2 StGB).22Sicherheitsbericht 2019. Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz (2020) 161. Dabei liegt dieser Steigerung keine Gesetzesänderung zu Grunde, sondern die Ursachen sind andere. Es kann vermutet werden, dass die „individuelle Unsicherheit“ im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen ebenso dafür maßgeblich ist wie die gering(er)e Risikobereitschaft der Gesellschaft gegenüber „Normabweichlern im weiteren Sinn“ (Stichwort: Vollkasko-Mentalität). Ein derartiger Trend ist nicht auf Österreich beschränkt, sondern findet sich europaweit.33Siehe dazu etwa vergleichend für die Länder Österreich-Deutschland-Schweiz die Beiträge im Tagungsband des 3. Dreiländerforums Strafverteidigung unter dem Titel „Strafverteidigung und Sicherheitswahn“ (2013).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!