Nach der Darstellung der arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte von Pensionskasse und BKV erkennt man, dass beide, wie es ja die Intention des Gesetzgebers war, nahezu gleichgestellt sind.
Worin liegen nun die Unterschiede der beiden Varianten, wenn es um die konkrete Entscheidung für eines der beiden Modelle geht?