Eine politische Partei182 nach dem PartG 2012 ist „eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist“. Mit der Hinterlegung der Satzung beim Innenministerium erwirbt die Partei Rechtsfähigkeit. Die Satzung ist von der Partei „in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen“.