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39. Dürfen Gehalts-/Lohnzettel unverschlüsselt per E-Mail an die Arbeitnehmer verschickt werden?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

In der DSGVO wird nicht ausdrücklich festgehalten, dass die E-Mail-Korrespondenz zu verschlüsseln ist. Allerdings ist der Verantwortliche verpflichtet,

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geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Hinblick auf die Datenverarbeitungen zu treffen. Aus Gründen der Datensicherheit ist eine Verschlüsselung, insbesondere bei Versenden von Gehalts-/Lohnzettel, da diese insbesondere heikle Daten (Bankdaten) und sensible Daten (Sozialversicherungsnummer) enthalten, empfehlenswert. Die Verschlüsselung muss bewirken, dass die in der E-Mail übermittelten Gehalts-/Lohnzettel für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den personenbezogenen Daten berechtigt sind, unzugänglich gemacht werden.

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