In der DSGVO wird nicht ausdrücklich festgehalten, dass die E-Mail-Korrespondenz zu verschlüsseln ist. Allerdings ist der Verantwortliche verpflichtet, Seite 33geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Hinblick auf die Datenverarbeitungen zu treffen. Aus Gründen der Datensicherheit ist eine Verschlüsselung, insbesondere bei Versenden von Gehalts-/Lohnzettel, da diese insbesondere heikle Daten (Bankdaten) und sensible Daten (Sozialversicherungsnummer) enthalten, empfehlenswert. Die Verschlüsselung muss bewirken, dass die in der E-Mail übermittelten Gehalts-/Lohnzettel für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den personenbezogenen Daten berechtigt sind, unzugänglich gemacht werden.
