Angabe:
Hr. Spiers, geb. am 11. Mai 1945, verschenkt seine 100 qm große Wohnung in Linz (Verkehrswert € 150.000,-, Einheitswert € 35.000,-) an seine Tochter Britney am 1. Juni 2012 gegen Einräumung eines lebenslangen Fruchtgenusses. Der Kapitalwert des Fruchtgenusses gem § 16 Abs 2 BewG beträgt € 74.000,-. Des Weiteren schenkt er Britney am gleichen Tag ein Grundstück in Wien (Verkehrswert € 90.000,-, Einheitswert € 20.000,-), welches mit einer Hypothek iHv € 65.000,- belastet ist. Da Britney jedoch Geldprobleme hat, verkauft sie das Grundstück Hrn. Bowlen. Hr. Bowlen und Britney einigen sich am 15. Juni 2012 mündlich Seite 104

